Digital-Gesetz seit dem 26.03.2024 in Kraft

Gesundheitseinrichtungen verpflichtet zu aktuellster IT-Sicherheit

Das Digital-Gesetz beschleunigt die digitale Transformation im deutschen Gesundheitswesen und verspricht durch eine erhöhte Effizienz viele Vorteile für alle Marktteilnehmer. Gleichzeitig fordert das Gesetz aber auch ein Höchstmaß an Sicherheit, um die sensiblen personenbezogenen Daten zu schützen:

"Die in der Richtlinie festzulegenden Anforderungen müssen dem Stand der Technik entsprechen, sind jährlich inhaltlich zu überprüfen und zu korrigieren sowie spätestens alle zwei Jahre an den Stand der Technik und an das Gefährdungspotential anzupassen.“ (Digital-Gesetz, § 390 Abs. 4)

Diese gesetzliche Neuerung schafft eine neue Nachfrage nach hochsicheren und technisch fortschrittlichen Netzwerklösungen – öffnet die Türen zu neuen Geschäftsmöglichkeiten.


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